Neuwagen: Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert
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Neuwagen: Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert

Während die Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeuge obligatorisch ist, kann eine Teil- und Vollkaskoversicherung freiwillig abgeschlossen werden. Besonders bei Neufahrzeugen wird der umfassende Schutz durch die Vollkasko dringend empfohlen, die auch selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.

Wann gilt Vollkasko als unabdingbar?
Jedes Fahrzeug, das jünger ist als fünf Jahre, erst recht ein Neufahrzeug sollte nicht ohne Vollkaskoversicherung unterwegs sein - laut www.kfz-magazin.at auch für hochwertige Autos und für Oldtimer. Schäden und die darauf folgende Reparatur würden den Halter finanziell stark belasten, von einer Wertminderung ganz zu schweigen. Sollte das Kraftfahrzeug über Kredit oder Leasing finanziert worden sein, kann erst recht nicht auf die Vollkaskoversicherung verzichtet werden. Im Schadensfall müsste gegenüber dem Finanzierer Ersatz geleistet werden, unabhängig davon, ob der Halter die entstandenen Beulen und Kratzer persönlich vielleicht als Bagatelle abtun würde.

Nach einem Versicherungsvergleich schließen Sie die Vollkasko in der Regel gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung ab, die Vollkasko schließt dann die Teilkasko mit ein. Günstige Prämien liefern zum Beispiel die VAV, die muki, die Victoria von den Volksbanken und die Oberösterreichische Versicherung. Auch die Wiener Städtische und die Grazer Versicherungen werden immer wieder in Foren sehr positiv benannt. Vergleichen Sie jedoch für Ihr Fahrzeug selbst, es dauert keine fünf Minuten.

Leistungen der Vollkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung wird im Prinzip automatisch in die Vollkaskoversicherung einbezogen, obgleich es sich um zwei rechtlich verschiedene Versicherungszweige handelt. Die Leistungen der Teilkasko betreffen den Schutz vor Schäden durch:
  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl oder Raub inklusive Einbruchteilediebstahl
  • Sturm, Blitz, Hagel oder Überschwemmung, auch Schäden durch Teile, die bei Sturm gegen Ihr Fahrzeug geschleudert werden
  • Wildunfälle, wobei nur Haarwild gemeint ist, wenn der Versicherer dies nicht erweitert
  • Glasbruch
  • Schmorschäden
  • Marderbiss
Bei der Police kann eine Selbstbeteiligung eingeschlossen werden, welche die Beitragshöhe ebenso wie die Typ- und Regionalklasse sowie der Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst. Letzterer gilt allerdings nur für den Beitrag zur Vollkasko, nicht zur Teilkasko. Weitere Beitragsmerkmale sind das Alter des Fahrers, die jährliche Kilometerleistung oder auch das Alter des jüngsten Fahrers - wenn Sie den Filius schon mit Ihrem Neuwagen fahren lassen wollen.

Die Vollkaskoversicherung schützt zusätzlich zur Teilkasko vor selbst verursachten Schäden und Vandalismus. Da in der Vollkasko wiederum der Schadenfreiheitsrabatt gilt, beeinflusst dieser bei verbundener Voll- und Teilkasko auch die Beiträge zur Teilkasko. Eine Vollkasko allein ohne Teilkasko abzuschließen gilt als wenig zielführend, die Gesellschaften verkaufen beide Versicherungsbestandteile so gut wie immer im Paket. Nichtsdestotrotz mag es Situationen geben, wo ein Halter auf die Teilkasko, aber nicht auf die Vollkasko verzichtet. Das könnte bei Fahranfängern der Fall sein, die stets die gleiche Strecke fahren und durch eigene Unfälle eher gefährdet sind als durch Sturm oder einen Wildunfall.